Frankfurter Rundschau: Erdogans Weinerlichkeit
Frankfurt (ots) - Das Landgericht hat Teile des Gedichts verboten, weil die ehrverletzend seien. Man muss den derben Humor Böhmermanns nicht teilen, man kann es auch geschmacklos bis uninspiriert finden, wie er die Knoblauch-Bauernvolk-Vorurteilsliste gegen Erdogan ins Feld führt. Aber das Gedicht war erkennbar eine Satire, die erlaubt bleiben muss. Gerade jemand, der sonst nicht zimperlich ist und selbst gerne ...